Bewerbung
Aufnahme
Es werden im Bachelor-Studiengang jährlich ca. 50 Studienplätze zur Verfügung gestellt, wobei eine Aufnahme zum Sommer- oder Wintersemester möglich ist.
Bewerbungsschluss für Studienbeginn im März ist jeweils der 15. Januar des laufenden Jahres.
Bewerbungsschluss für Studienbeginn im Oktober ist jeweils der 15. Juli des laufenden Jahres.
Achtung: Die Bewerbungsphase BIS BA endet für das SoSe 24 am 31. Januar 24, da noch mündliche IHK-Prüfungen nach dem 15. Januar stattfinden.
Bitte achten Sie darauf, uns vollständige Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt einzureichen.
Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess erfolgt online.
Bitte benutzen Sie hierzu das Bewerbungsportal der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen. Um Ihnen die Vorgehensweise zu erleichtern, haben wir Hinweise und eine Checkliste zur Bewerbung zusammengestellt, die Sie unten beim Stichwort Downloads als Anhang finden. Bitte nutzen Sie die Checkliste, bevor Sie die formale Bewerbung starten.
Bitte vergessen Sie nicht, das anschließende Zusenden der Unterlagen per Post. Erst dann kann Ihre Bewerbung endgültig bearbeitet werden.
Bei Fragen zur Bewerbung und zum Studium sehen Sie sich gerne unseren FAQ-Bereich an. Sie können sich jederzeit direkt an uns Mitarbeiterinnen vom BIS-Büro wenden. Vor der endgültigen Online-Bewerbung empfehlen wir ein Beratungsgespräch.
Ferner möchten wir Sie bitten, mit dem Antrag auf Einschreibung ein Motivationsschreiben im Umfang von mindestens zwei, höchstens vier Seiten einzureichen, in dem Sie zu folgenden Punkten Stellung nehmen:
- Wie sind Sie auf BIS aufmerksam geworden?
- Was motiviert Sie, ein berufsintegrierendes Bachelor-Studium aufnehmen zu wollen?
- Wie planen Sie, den mit dem Studium einhergehenenden Zeit-und Arbeitsaufwand zu bewältigen? Die beiden Vorlesungstage sind dabei mit 12 Zeitstunden anzusetzen. Erfahrungsgemäß beansprucht das Selbststudium zumindest den gleichen Zeitaufwand, wobei dieser im Zuge der Prüfungsvorbereitung nochmals höher ausfällt.
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Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 24 Abs. 1 Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz vom 07.01.2020 i.d.j.g.F.).
Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag rechtzeitig einzusenden! Es zählt das Datum des Poststempels.