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Bewerbung

Auf­nah­me

Es wer­den im Ba­che­lor-Stu­di­en­gang jährlich ca. 50 Studienplätze zur Verfügung gestellt, wobei eine Aufnahme zum Sommer- oder Wintersemester möglich ist.

Be­wer­bungs­schluss für Stu­di­en­be­ginn im März ist je­weils der 01. Februar des lau­fen­den Jah­res.
Be­wer­bungs­schluss für Stu­di­en­be­ginn im Ok­to­ber ist je­weils der 31. Juli des lau­fen­den Jah­res. 

Bitte ach­ten Sie dar­auf, uns digital voll­stän­di­ge Be­wer­bungs­un­ter­la­gen bis zu die­sem Zeit­punkt ein­zu­rei­chen. Lediglich die Kooperationsvereinbarung ist uns direkt an das BIS-Büro zu übermitteln. 

Be­wer­bungsprozess

Der Bewerbungsprozess erfolgt online.

Bitte be­nut­zen Sie hier­zu das Be­wer­bungs­por­tal der Hoch­schu­le für Wirtschaft und Gesellschaft Lud­wigs­ha­fen. Um Ihnen die Vor­ge­hens­wei­se zu er­leich­tern, haben wir Hin­wei­se und eine Checkliste zur Be­wer­bung zu­sam­men­ge­stellt, die Sie unten beim Stichwort Downloads als Anhang fin­den. Bitte nutzen Sie die Checkliste, bevor Sie die formale Bewerbung starten.

Bei Fragen zur Bewerbung und zum Studium sehen Sie sich gerne unseren FAQ-Bereich an. Sie können sich je­der­zeit di­rekt an uns Mit­ar­bei­te­rin­nen vom BIS-Büro wenden. Vor der endgültigen Online-Bewerbung empfehlen wir ein Beratungsgespräch.

Fer­ner möch­ten wir Sie bit­ten, ein Mo­ti­va­ti­ons­schrei­ben (optional) im Um­fang von min­des­tens zwei, höchs­tens vier Sei­ten ein­zu­rei­chen, in dem Sie zu fol­gen­den Punk­ten Stel­lung neh­men: 

  • Wie sind Sie auf BIS aufmerksam geworden?
  • Was mo­ti­viert Sie, ein be­rufs­in­te­grie­ren­des Ba­che­lor-Stu­di­um aufnehmen zu wol­len?
  • Wie planen Sie, den mit dem Studium einhergehenenden Zeit-und Arbeitsaufwand zu bewältigen? Die beiden Vorlesungstage sind dabei mit 12 Zeitstunden anzusetzen. Erfahrungsgemäß beansprucht das Selbststudium zumindest den gleichen Zeitaufwand, wobei dieser im Zuge der Prüfungsvorbereitung nochmals höher ausfällt.

 

Jetzt bewerben

Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 24 Abs. 1 Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz vom 07.01.2020 i.d.j.g.F.).

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