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FAQ

  • Möchten Sie Ihre künftige Hochschule näher kennenlernen?

    Dann geht es hier zum virtuellen Campus Rundgang!

  • Wie sind die Zugangsvoraussetzungen?

    Für Ba­che­lor of Arts (B.A.):

    • Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung im Sinne des § 65 Abs. 1 und 2 Hoch­schul­ge­setz (Fach­hoch­schul­rei­fe/Hoch­schul­rei­fe oder gleich­wer­ti­ge be­ruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on; / die Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen legt hierbei genaue Kriterien fest, die Sie gerne bei uns erfragen können).
    • Ab­ge­schlos­se­ne Be­rufs­aus­bil­dung oder eine gleichwertige Qualifikation (idR. zwei- bis drei­jäh­ri­ge adäquate Berufserfahrung) in einem staatlich anerkannten Berufsfeld
    • Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung des Ar­beit­ge­bers durch Un­ter­zeich­nung einer Kooperationsvereinbarung, die mindestens eine Laufzeit von zwei Semestern beinhalten sollte
    • Wei­ter­füh­rung einer studienrelevanten Berufstä­tig­keit von mindestens 16 Stunden wöchentlich über die Dauer des Stu­di­ums

     

    Für Mas­ter of Busi­ness Ad­mi­nis­tra­ti­on (MBA): 

    • Ein Hoch­schul­stu­di­um in einem ak­kre­di­tier­ten Stu­di­en­gang mit  der Note „gut (2,5)“ oder bes­ser sowie min­des­tens eine ein­jäh­ri­ge Be­rufs­er­fah­rung (Ist die Note schlech­ter als 2,5 muss die Eig­nung durch eine ge­son­der­te Prü­fung nach­ge­wie­sen wer­den.)

    oder

    • es liegt eine Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung nach § 65 Abs. 1 oder Abs. 2 HochSchG und da­nach eine 3-jäh­ri­ge Be­rufs­er­fah­rung in einer kauf­män­ni­schen Funk­ti­on vor. Dann ent­schei­det eben­falls eine Eig­nungs­fest­stel­lungs­prü­fung über eine mög­li­che Auf­nah­me 

    und

    • Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung des Ar­beit­ge­bers durch Un­ter­zeich­nung der Ko­ope­ra­ti­ons­ver­einbarung

    und

    • Wei­ter­füh­rung einer ein­schlä­gi­gen be­ruf­li­chen Tä­tig­keit wäh­rend des Stu­di­ums.
  • Wie kann ich mich bewerben?

    • Beim Bachelor und MBA haben Sie die Möglichkeit, sich online zu bewerben über das Studierenden- und Bewerbungsportal der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft (HWG) Ludwigshafen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich nicht über Informationen über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben, sondern über das hochschulinterne Verfahren der HWG. Damit ist auch keine Registrierung in hochschulstart.de erforderlich. Vor Abgabe der endgültigen Bewerbung empfehlen wir ein Beratungsgespräch. Bitte nehmen Sie gerne mit uns hierzu per Mail Kontakt auf.
    • Beim Bachelor und  MBA  ist das Bewerbungsportal ab sofort geöffnet!
  • Bis wann muss ich mich bewerben?

    • Beim Bachelor sind folgende Fristen unter dem Stichwort Aufnahme zu beachten.
    • Beim MBA beachten Sie bitte die genannten Fristen unter dem Stichwort Aufnahme der entsprechenden Seite.
  • Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

    • Zunächst müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen (BA & MBA) erfüllen.
    • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Dokumente, die Sie jeweils für Bachelor und MBA unter dem Reiter Bewerbung finden.
    • Außerdem sind Fristen einzuhalten. Sehen Sie dazu bitte die FAQ „Bis wann muss ich mich bewerben?“
  • Welche Berufstätigkeit muss ausgeübt werden?

    Während des Bachelorstudiums muss eine studienrelevante Berufstätigkeit von mindestens 16 Stunden wöchentlich weitergeführt werden. Beim MBA Studiengang sollte es sich um eine kaufmännische Vollzeitberufstätigkeit handeln.

  • Wer kann Kooperationspartner werden?

    Jedes Unternehmen kann Kooperationspartner werden, bei dem die Vereinbarkeit von Studium und Beruf für den/die Mitarbeiter/in gewährleistet ist. Hierzu ist ein entsprechende Kooperationsvereinbarung für den Bachelor zu unterzeichnen (Formular siehe Frage: „Wie sieht die Kooperationsvereinbarung aus?“). Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die/der Mitarbeiter/in bei den Vorlesungen und Prüfungen anwesend sein kann.

  • Wie sieht die Kooperationsvereinbarung aus?

    Die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung finden Sie unter dem Stichwort Downloads für:

  • Wie hoch sind die Gebühren?

    Die Immatrikulationsgebühr bei der Erstimmatrikulation bzw. die Gebühr für die Rückmeldung zu den weiteren Semestern sowie die Bankverbindungsdaten für den Semesterbeitrag für den Bachelor und MBA finden Sie hier

    Die Studiengebühren für das weiterbildende MBA Studium betragen 1.990,- € pro Semester  (ab Sommersemester 2024). Hierzu wird ein Studienvertrag mit  der Graduate School Rhein-Neckar abgeschlossen und eine Rechnung mit der Bankverbindung erstellt. Die Studiengebühren werden vor Studien- bzw. Semesterstart jeweils am 15. Februar und 15. August fällig.

    Beim Bachelor fallen keine zustätzlichen Studiengebühren an.

     

  • Ist der Studiengang akkreditiert?

    Laut Beschluss des Akkreditierungsrates sind die Studiengänge bis 30.09.2027 erneut ohne Auflagen reakkreditiert.

  • Gibt es die Möglichkeit Schnuppervorlesungen zu besuchen?

    Gerne.

    Nehmen Sie bitte hierzu mit den Mitarbeiterinnen  des jeweiligen Studiengangs Kontakt auf, damit wir zusammen mit Ihnen die geeignete Veranstaltung und den passenden Termin für Sie finden. Wir werden dann die Lehrenden entsprechend über Ihre Teilnahme informieren.

  • Was kann ich tun, um mich auf das Studium vorzubereiten?

  • Wie ist das Studium aufgebaut?

    Den de­tail­lier­ten Stu­di­en­ver­laufs­plan fin­den Sie hier.

  • Wie lange dauert das Studium?

    Bachelor Studium: Regelstudienzeit 7 Semester 
    MBA Studium: Regelstudienzeit  5 Semester

  • Wann finden die Veranstaltungen und Prüfungen statt?

    Die Termine für die Veranstaltungen, die in Präsenz und Online stattfinden, finden Sie hier.
    Die Prüfungstermine, die in Präsenz stattfinden, finden Sie hier.

  • Besteht bei den Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?

    Die Kooperationspartner sollen ihrem/en Mitarbeiter/innen die Möglichkeit geben, an den Lehrveranstaltungen und an den Prüfungen teilzunehmen. 
    Sollte eine Präsenz erforderlich sein, kann die Abwesenheit in dringenden Fällen durch entsprechende Belege (Attest, betrieblich bedingte Bestätigungen des Arbeitgebers) entschuldigt werden. 
    Beide Studiengänge sind nach Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz und Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg anerkannt. Entsprechende Tage können für die Präsenz/Prüfung beantragt und in Anspruch genommen werden. Für die Beantragung der jeweiligen Veranstaltung/Prüfung benutzen Sie bitte dieses Formular.

  • Ist ein Antrag auf Exmatrikulation nach bestandener Prüfung erforderlich?

    Nach erfolgreichem Abschluss aller Leistungen müssen Sie eine Exmatrikulations-, Renten- sowie Studienverlaufsbescheinigung beim SSC-Studierendenmanagement mittels „Antrag auf Exmatrikulation“ beantragen. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag ist vorher bei der Bibliothek zu entlasten. Das Formular finden Sie im Download-Bereich des SSC-Studierendenmanagement.

  • Was bedeutet die Zugehörigkeit des MBA BIS zur GSRN für mich als Studierender?

    Seit September 2019 ist der MBA BIS an der Graduate School Rhein Neckar (GSRN) angesiedelt, die eine 100%-ige Tochter der HWG LU ist. Dort werden die Weiterbildungsangebote der Hochschule, insbesondere verwaltungstechnisch, gebündelt angeboten. Die Urkunde wird weiterhin von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen, ausgestellt und hat somit für mich als Studierender keine Auswirkungen.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter:

    https://gsrn.de/studienangebote/berufsintegrierendes-studium-bwl/

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